Kursangebote
Kita: Zusatzqualifizierung 480 Std. - für Quereinsteiger*innen
08:30 - 15:30 Uhr
Quereinsteiger*innen Qualifikation – 480 Zeitstunden
Neben einer Zusatzqualifizierung im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (480 Zeitstunden) wird eine (möglichst) lehrgangsbegleitende Praxistätigkeit von mind. 500 Std. in einer Kindertageseinrichtung von den Quereinsteigenden vorausgesetzt.
Das Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) ermöglicht es den Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein bis zu 25% der Ihnen zur Verfügung stehenden Stellen für Zweitkräfte durch Quereinsteiger*innen zu besetzen. Grundvoraussetzung, um überhaupt für den Quereinstieg infrage zu kommen, eine abgeschlossene Berufsausbildung mind. auf DQR-4 Niveau (www.dqr.de). Dies muss vor Ort mit der jeweiligen Qualitätsaufsicht abgestimmt werden.
Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.
Fördermittel des Landes: Für die Qualifizierung der Quereinsteiger*innen stehen seitens des Landes (nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel) zur Förderung pro Person verteilt auf maximal 6 Monate jeweils 3.600,- Euro für die Qualifikation und 3.600,- Euro für die Personalkosten während der Praxisphase in der Kita sowie 50,- Euro pro Woche für die Freistellung einer Fachkraft zur Anleitung zur Verfügung. Bitte klären Sie dies im Vorwege mit dem Referat für frühkindliche Bildung und Betreuung VIII 359 im Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.
Eine Inanspruchnahme weiterer uns bekannter Förderungen (Weiterbildungsbonus oder Aufstiegs Bafög) ist leider nicht möglich.
Das vom Land genehmigte Curriculum sieht vor, dass die jeweiligen Themen 60% in Präsenz und 30% online gelehrt werden. Daraus ergibt es sich, dass alle Dozentinnen und Dozenten innerhalb der Kurswoche die Themen in Präsenz lehren und zwischen den Präsenzwochen zu festgelegten Zeiten die dazugehörige Onlinelehre praktizieren.
Die Zeiten für die Onlinelehre sind jeweils zwischen den Kurswochen in der Regel am Dienstag und am Donnerstag in der Zeit von 16:00 – 20:00 Uhr.
Der Veranstaltungsort kann im Umkreis von 10 km abweichend sein.
Kursort
Online AngebotKursort
vhs Bad SegebergLübecker Str. 10a
23795 Bad Segeberg
Kurstermine
Anzahl: 8908.09.2026
08:30 - 15:30 Uhr
Lübecker Str. 10a, vhs Bad Segeberg
09.09.2026
08:30 - 15:30 Uhr
Lübecker Str. 10a, vhs Bad Segeberg
10.09.2026
08:30 - 15:30 Uhr
Lübecker Str. 10a, vhs Bad Segeberg
11.09.2026
08:30 - 15:30 Uhr
Lübecker Str. 10a, vhs Bad Segeberg
17.09.2026
16:30 - 20:30 Uhr
Online Angebot
22.09.2026
16:30 - 20:30 Uhr
Online Angebot
24.09.2026
16:30 - 20:30 Uhr
Online Angebot
29.09.2026
16:30 - 20:30 Uhr
Online Angebot
05.10.2026
08:30 - 15:30 Uhr
Lübecker Str. 10a, vhs Bad Segeberg
06.10.2026
08:30 - 15:30 Uhr
Lübecker Str. 10a, vhs Bad Segeberg
07.10.2026
08:30 - 15:30 Uhr
Lübecker Str. 10a, vhs Bad Segeberg
08.10.2026
08:30 - 15:30 Uhr
Lübecker Str. 10a, vhs Bad Segeberg
09.10.2026
08:30 - 15:30 Uhr
Lübecker Str. 10a, vhs Bad Segeberg
27.10.2026
16:30 - 20:30 Uhr
Online Angebot
29.10.2026
16:30 - 20:30 Uhr
Online Angebot
Dozent(en)
Weitere Kurse
CC5095 - Qualifizierung zum Aufstieg von der sozialpädagogischen Assistentin / vom sozialpädagogischen Assistenten (SPA) zur Gruppenleitung nach § 9 Absatz 2 der Landesverordnung über die Personalqualifikation in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein (Personalqualifikationsverordnung – PQVO)
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BB5080 - Kita: Betreuende Hilfskräfte - Einführung in die Arbeit in der Kita. Angebot erfüllt darüber hinaus die Empfehlungen zur Kinderschutzfortbildung für Betreuende Hilfskräfte (§ 28 Absatz 7 KiTaG)
AA5098 - Kita: Qualifizierungslehrgang Kindertagespflege nach QHB - Teil 2 - 140 U.Std.
CC5094 - Zusatzqualifizierung 480 Std. - für Quereinsteiger*innen , gemäß PQVO
CC5081 - Kita: Kinderschutzfortbildung für Betreuende Hilfskräfte (§ 28 Absatz 7 KiTaG)
CC5080 - Kita: Betreuende Hilfskräfte - Einführung in die Arbeit in der Kita. Angebot erfüllt darüber hinaus die Empfehlungen zur Kinderschutzfortbildung für Betreuende Hilfskräfte (§ 28 Absatz 7 KiTaG)
